AGB & Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) für das Event „happy saturday" in Freudenstadt
1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für den Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltungsreihe „happy saturday" in Freudenstadt an den offiziellen Event-Terminen.
Veranstalter der Eventreihe ist der Handels- und Gewerbeverein Freudenstadt e.V. (HGV), vertreten durch den Vorstand. Website: www.hgvfds.de
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes oder der Inanspruchnahme von Event-Angeboten (z. B. dem „happy picknick") erkennen Besucher diese Bedingungen an.
2. Veranstaltungszeiten und Ort
Das Event findet an den festgelegten Samstagen (06.06., 04.07., 01.08., 05.09. und 10.10.) jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Der Hauptveranstaltungsbereich erstreckt sich auf und um den Marktplatz in Freudenstadt sowie auf die teilnehmenden Ladengeschäfte und Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet.
3. Eintritt und Teilnahme an Aktionen
Der Zugang zum Veranstaltungsgelände und der Besuch der Event-Highlights sind für Besucher grundsätzlich kostenlos.
Einzelne Angebote von Händlern, Gastronomen oder Dritten (z. B. der Kauf von Speisen, die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Workshops oder das Buchen von kostenpflichtigen Zusatzleistungen) sind nicht im kostenlosen Angebot enthalten und müssen direkt beim jeweiligen Anbieter vergütet werden.
4. Besondere Bedingungen für das „happy picknick"
Im Rahmen des „happy picknick" können Besucher bei teilnehmenden Händlern Picknickdecken und/oder Picknickkörbe ausleihen. Die genauen Leihkonditionen (z. B. die Hinterlegung eines Pfands, maximale Leihdauer und Rückgabebedingungen) werden direkt zwischen dem ausleihenden Betrieb und dem Besucher vereinbart.
Der Veranstalter (HGV) haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Leihgegenstände.
Der Verzehr von mitgebrachten oder bei der lokalen Gastronomie erworbenen Speisen auf den dafür freigegebenen öffentlichen Grün- und Marktplatzflächen ist gestattet. Die Flächen sind sauber zu hinterlassen; Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
5. Bild- und Tonaufnahmen (Fotohinweis)
Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte Foto- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation, der Berichterstattung und der Marketing- und Werbearbeit (z. B. für die Website, Printmedien und Social-Media-Kanäle wie Instagram @happysaturday_freudenstadt und TikTok) erstellt.
Durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher ein, dass diese Aufnahmen im Rahmen der berechtigten Interessen des Veranstalters (§ 47 des Kunsturhebergesetzes – KUG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) ohne Vergütungsanspruch verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Sollte ein Besucher mit einer Aufnahme oder Veröffentlichung seiner Person nicht einverstanden sein, wird darum gebeten, dies dem Fotografen vor Ort direkt mitzuteilen oder sich im Nachgang an die in Impressum/Datenschutzerklärung genannten Kontakte zu wenden.
6. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet für Personen- oder Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Für die Angebote, Rabatte, Aktionen und die Qualität von Waren oder Dienstleistungen der einzelnen teilnehmenden Geschäfte, Gastronomen und Partner haftet ausschließlich der jeweilige gewerbliche Anbieter. Der HGV Freudenstadt übernimmt keine Gewährleistung für die Angaben oder Leistungen Dritter.
Die Teilnahme an Mitmach-Aktionen oder Workshops erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
7. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände & Jugendschutz
Die Bestimmungen der Straßensatzung, der allgemeinen Lärmschutzverordnungen der Stadt Freudenstadt sowie das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind auf dem gesamten Gelände einzuhalten.
Den Anweisungen des Personals des Veranstalters, der Ordnungsbehörden sowie der Sicherheitskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Waffen, Pyrotechnik) ist strikt untersagt.
8. Ausfall oder Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event bei Vorliegen von höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder extremen Wetterbedingungen (z. B. Unwetterwarnungen) abzusagen, zeitlich zu verschieben oder im Ablauf zu verändern.
Einzelne Programmpunkte (wie z. B. Auftritte von Straßenmusikern) sind wetterabhängig und können kurzfristig modifiziert werden oder entfallen, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter abgeleitet werden können.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.